Rechtsgebiet: Erbrecht

Unter Angehörigen kann es nach einem Todesfall leicht zu Streitigkeiten über den Nachlass des Verstorbenen kommen. 

Dies liegt oftmals daran, dass kein oder ein unklares und lückenhaftes Testament errichtet worden ist. 

Durch die rechtzeitige Erstellung eines umsichtigen Testamentes kann der Familienfrieden erhalten bleiben.

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Erbrechts, z.B. in

 

  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

 

 

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